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Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haften Sie immer mit der vertraglich festgehaltene Selbstbeteiligung.
Standard sind 750,- € für PKWs, sowie 5000,- € für Nutzfahrzeuge.
Die Selbstbeteiligung für Nutzfahrzeuge lässt sich allerdings reduzieren. Die Preise hierfür entnehmen Sie bitte der entsprechenden Preisliste.
Für das Fahrzeug haftet immer der Mieter. Falls Fahrer und Mieter voneinander abweichen, haftet der Mieter.
Generell ist bei einem Unfall und sei er noch so klein, die Polizei hinzu zu ziehen!
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